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Aktuelles Vorgehen unseres Labors bei serologisch positiven Leishmaniose-Befunden beim Hund
Aktuelles, Publikationen27.04.2026
In Ergänzung zu den Informationen unter Aktuelles vom 19.04.26 in Zusammenhang mit der Diagnostik der caninen Leishmaniose, möchten wir Sie über den aktuellen Stand zur Bewertung von Laborbefunden und zur Meldepflicht gemäß Tierseuchen-Meldeverordnung informieren. In Anlage 3 der Tierseuchen-Meldeverordnung ist die Leishmaniose des Hundes unter Pkt 16. als meldepflichtige Erkrankung aufgeführt. Eine konkrete Differenzierung hinsichtlich der zugrunde liegenden diagnostischen Nachweismethoden (z. B. serologisch vs. Erregernachweis) ist dabei jedoch nicht näher spezifiziert.
Vor diesem Hintergrund ergibt sich für uns in der praktischen Labordiagnostik folgende wesentliche Einordnung:
Ein alleiniger serologischer Nachweis (z. B. ein positiver Antikörpertiter) ist nach unserem Verständnis nicht gleichzusetzen mit einem gesicherten Erregernachweis. Serologische Ergebnisse können Hinweise auf einen Kontakt mit dem Erreger liefern, erlauben jedoch keinen 100% eindeutigen Rückschluss auf ein tatsächliches Vorhandensein des Erregers. Nach den Referenzdefinitionen der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) [1] sowie den LeishVet-Guidelines [2] erfüllt ein ausschließlich serologisch positives Ergebnis nicht die Kriterien einer gesicherten Diagnose. Eine verlässliche diagnostische Einordnung erfordert vielmehr stets die tierärztliche Gesamtbewertung unter Berücksichtigung von:
Zudem ist zu berücksichtigen, dass derzeit keine amtliche Untersuchungsmethode für die canine Leishmaniose gemäß § 27 Abs. 5 Tiergesundheitsgesetz durch das Friedrich-Loeffler-Institut veröffentlicht wurde und auch kein entsprechendes Referenzlabor benannt ist. Eine behördliche Klarstellung zur praktischen Auslegung der Meldepflicht im Hinblick auf serologische Befunde wurde sowohl beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen als auch beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat angefragt; eine Rückmeldung steht derzeit noch aus.
Auf Empfehlung des Friedrich-Loeffler-Instituts haben wir daher entschieden, serologische Befunde differenziert zu bewerten und die diagnostische Einordnung gemäß den internationalen Leitlinien (WOAH und LeishVet) vorzunehmen. In diesem Zusammenhang wird ab sofort bei einem positiven Ergebnis des Leishmaniose-IgG-Antikörpernachweises ergänzend folgende Mitteilung im Befundbericht ausgegeben:
Achtung: Gemäß TierSeuchMeldV (Stand 10.03.2026) ist der Nachweis von Leishmaniose-Erregern im Hund meldepflichtig. Ein ausschließlich serologisch positives Ergebnis erfüllt nach den Referenzdefinitionen von WOAH und LeishVet nicht die Kriterien eines gesicherten Erregernachweises! Es ist eine tierärztliche Befundbewertung unter Einbeziehung von Anamnese, klinischer Symptomatik sowie ggf. direktem Erregernachweis erforderlich.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Laborteam selbstverständlich gerne zur Verfügung.
[1] World Organisation for Animal Health (WOAH): Terrestrial Animal Health Code, Kapitel 8.11 (Leishmaniosis), 2024. Abgerufen am 18.04.2026 unter: https://www.woah.org/fileadmin/Home/eng/Health_standards/tahc/2024/en_chapitre_leishmaniosis.htm
[2] LeishVet: Anleitung zur Diagnose, klinischen Stadieneinteilung, Behandlung und Prävention der caninen Leishmaniose https://www.leishvet.org/canine-leishmaniosis-directions
Mitteilung zur neuen Regelung der Tierseuchenmeldeverordnung
Aktuelles19.04.2026
Mit Inkrafttreten der neuen Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV) vom 10.03.2026 wird die Leishmaniose bei Hunden in Deutschland als meldepflichtige Infektion eingestuft. Nach direktem oder indirektem Erregernachweis besteht somit eine Meldepflicht für Leiter von Untersuchungs- und Forschungseinrichtungen sowie für Tierärzte gegenüber den zuständigen Veterinärbehörden. Eine Meldepflicht für den Eigentümer bzw. Tierhalter besteht nicht!
Hintergrund dieser Regelung ist eine nationale Anpassung des Tiergesundheitsrechts im Rahmen der EU-rechtlichen Vorgaben nach der Verordnung (EU) 2016/429 (Animal Health Law) sowie eine verstärkte Berücksichtigung des One-Health-Ansatzes und der epidemiologischen Entwicklung importierter und potenziell autochthoner Fälle in Mitteleuropa.
Nach den uns derzeit vorliegenden Informationen zur Definition des Vorliegens einer Leishmaniose-Infektion gemäß WOAH [1] gilt für die von uns durchgeführte serologische Antikörperbestimmung (IgG Leishmania spp.) folgende Regelung:
Ein Erreger gilt serologisch als nachgewiesen, wenn Antikörper, die spezifisch für Leishmania spp. sind und nicht auf eine Impfung zurückzuführen sind, in einer Probe eines empfänglichen Tieres nachgewiesen wurden und zusätzlich mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
– klinische Anzeichen oder pathologische Läsionen vorliegen, die mit einer Infektion durch Leishmania spp. vereinbar sind, oder
– ein epidemiologischer Zusammenhang mit einem bestätigten oder vermuteten Fall besteht, oder
– Hinweise auf einen früheren Kontakt mit Leishmania spp. vorliegen.
Im Falle eines positiven Nachweises werden wir künftig einen entsprechenden Vermerk im Untersuchungsbefund für den behandelnden Tierarzt aufnehmen.
Bei der vorliegenden Information handelt es sich um eine vorläufige Mitteilung. Eine abschließende Klärung erfolgt derzeit noch in Abstimmung mit den zuständigen Veterinärbehörden; eine entsprechende Rückmeldung steht noch aus.
[1] World Organisation for Animal Health (WOAH): Terrestrial Animal Health Code, Kapitel 8.11 (Leishmaniosis), 2024. Abgerufen am 18.04.2026 unter: https://www.woah.org/fileadmin/Home/eng/Health_standards/tahc/2024/en_chapitre_leishmaniosis.htm
Information zur IFAT-basierten serologischen Diagnostik von Ehrlichia canis
Aktuelles, Publikationen20.03.2026
Seroreversion nach Kontakt mit Ehrlichia canis
Umfangreiche Datenauswertungen zeigen, dass niedrig-positive Titer im indirekten Immunfluoreszenz-Antikörpertest (IFAT) gegen Ehrlichia canis in Höhe von 1:320 oder 1:640 bei importierten Hunden, die einige Wochen nach der Einreise untersucht wurden, in der Regel lediglich einen vorherigen Kontakt mit dem Erreger widerspiegeln. Diese serologischen Befunde sind nicht zwangsläufig Ausdruck einer klinisch relevanten oder behandlungsbedürftigen Infektion. Diese Einschätzung wird dadurch gestützt, dass betroffene Hunde auch ohne antibiotische Therapie nach 5-7 Monaten wieder seronegativ werden. Die beobachtete Seroreversion spricht dafür, dass es sich in vielen Fällen um eine vorübergehende Exposition oder eine subklinische Infektion handelt, bei der der Erreger vom Immunsystem effektiv eliminiert wird. Vor diesem Hintergrund sollte bei isoliert niedrig-positiven IFAT-Titern – insbesondere bei fehlender klinischer Symptomatik – grundsätzlich keine antibiotische Therapie eingeleitet werden.
Diagnostisches Vorgehen und Interpretation von Befunden
Zur Diagnose der caninen Ehrlichiose stehen verschiedene serologische und molekularbiologische Methoden zur Verfügung. Als serologischer Referenztest gilt der indirekte Immunfluoreszenz-Antikörpertest (IFAT) zum Nachweis von Anti-Ehrlichia-canis-IgG-Antikörpern. In einem Übersichtsartikel zur Diagnostik der caninen monozytotropen Ehrlichiose weisen u.a. Harrus und Waner darauf hin, dass ein positiver Antikörpertiter zwar als verlässlicher Hinweis auf eine Exposition gegenüber dem Erreger zu interpretieren ist, jedoch keinen sicheren Rückschluss auf das Vorliegen einer aktiven Infektion erlaubt (1). Um eine aktive Infektion wahrscheinlicher zu machen, wird die Durchführung von zwei aufeinanderfolgenden IFAT-Untersuchungen im Abstand von sieben bis vierzehn Tagen empfohlen. Ein vierfacher Anstieg des Antikörpertiters gilt dabei als starker Hinweis auf eine aktive Infektion. In solchen Fällen kann eine zusätzliche Bestätigung durch den direkten Erregernachweis mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR) erfolgen.
Die Diagnose der caninen Ehrlichiose sollte grundsätzlich nicht allein auf serologischen Testergebnissen basieren, sondern immer im Kontext der klinischen Symptomatik, der Anamnese sowie weiterer laborchemischer Befunde gestellt werden. Zu den unterstützenden Laborparametern zählen insbesondere Veränderungen der Thrombozytenzahlen, da eine Thrombozytopenie ein häufiges hämatologisches Begleitphänomen der Erkrankung darstellt. Zusätzlich kann der molekularbiologische Nachweis von Ehrlichia-DNA mittels PCR eine wichtige diagnostische Ergänzung darstellen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass negative PCR-Ergebnisse nicht zwingend eine Infektion ausschließen, da der Nachweis stark vom untersuchten Probenmaterial und vom Zeitpunkt der Probenentnahme abhängig ist. Darüber hinaus können mögliche Koinfektionen mit anderen durch Zecken übertragenen Pathogenen – beispielsweise Anaplasma phagocytophilum – sowohl klinische Symptome als auch Laborwerte beeinflussen und die diagnostische Einordnung erschweren. Insbesondere bei serologischen Screeningverfahren wie ELISA können solche Koinfektionen zu komplexen Befundkonstellationen führen.
Immunologische Grundlagen der Antikörperbildung
Bereits subklinische Infektionen oder kurzzeitige, transiente Erregerexpositionen mit Ehrlichia canis (höchstwahrscheinlich auch mit Anaplasma phagocytophilum) können eine adaptive Immunantwort auslösen (2). In solchen Situationen repliziert sich der Erreger häufig nur kurzfristig in seinen Zielzellen und wird anschließend rasch durch das Immunsystem eliminiert. Während dieses Prozesses werden dendritische Zellen aktiviert, die mikrobielle Antigene aufnehmen und präsentieren. Dies führt zur Aktivierung von T-Helferzellen, welche wiederum die Differenzierung von B-Lymphozyten zu antikörperproduzierenden Plasmazellen unterstützen. Im Verlauf dieser Immunreaktion werden zunächst Immunglobulin-M-(IgM)-Antikörper gebildet, gefolgt von der Produktion spezifischer IgG-Antikörper. Nach erfolgreicher Elimination des Erregers können diese IgG-Antikörper für eine gewisse Zeit im Organismus persistieren oder im Verlauf wieder abfallen und schließlich unter die serologische Nachweisgrenze sinken.
Entscheidend ist hierbei, dass der Nachweis von IgG-Antikörpern nicht zwangsläufig eine bestehende oder chronische Infektion belegt, sondern in vielen Fällen lediglich eine frühere Exposition gegenüber dem Pathogen widerspiegelt.
Schlussfolgerungen für die klinische Praxis
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass niedrig-positive IFAT-Titer im Bereich von 1:320 bis 1:640 bei importierten Hunden häufig nur einen zurückliegenden Erregerkontakt anzeigen. Ohne klinische Symptomatik oder weitere diagnostische Hinweise auf eine aktive Infektion besteht in diesen Fällen in der Regel keine Indikation für eine antibiotische Therapie! Die diagnostische Bewertung sollte stets auf einer integrativen Betrachtung aus Serologie, molekularbiologischen Nachweismethoden, klinischer Untersuchung, Laborparametern und Anamnese beruhen. Darüber hinaus verdeutlichen immunologische Mechanismen, dass bereits eine kurzzeitige oder subklinische Erregerexposition eine messbare Antikörperantwort hervorrufen kann, ohne dass eine persistierende Infektion vorliegt. Der isolierte Nachweis von IgG-Antikörpern ist daher primär als Marker einer früheren Immunexposition zu interpretieren und sollte nicht automatisch mit einer behandlungsbedürftigen Erkrankung gleichgesetzt werden.
DOI: 10.1016/j.tvjl.2010.02.001
Informationen zum Tierarzneimittel Leisguard des Herstellers Ecuphar
Aktuelles09.09.2025
Leisguard ist ein Tierarzneimittel auf Basis des Wirkstoffs Domperidon , das zur Kategorie der Antiprotozoika und insbesondere anderer Mittel gegen Leishmaniose und Trypanosomiasis gehört.
Leisguard reduziert das Risiko einer aktiven Infektion und klinischen Erkrankung infolge des Kontakts mit Leishmania spp. durch Verstärkung der zellulären Immunantwort. Die Wirksamkeit des Produkts wurde bei Hunden nachgewiesen, die in Gebieten mit hohem Infektionsrisiko mehrfach auf natürliche Weise dem Parasiten ausgesetzt waren. Der Hersteller empfiehlt eine orale Dosierung von 0,5 mg/kg/Tag, entsprechend 1 ml/10 kg Leisguard, einmal täglich über 4 aufeinanderfolgende Wochen. Um eine korrekte Dosierung zu gewährleisten, sollte das Körpergewicht so genau wie möglich bestimmt werden.
Prävention: Bei gesunden Tieren induziert eine Behandlung über 4 aufeinanderfolgende Wochen die Aktivierung der zellulären Immunantwort, wodurch im Falle einer möglichen Exposition gegenüber dem Parasiten eine wirksame Barriere gegen Infektionen entsteht. Bei seronegativen Tieren, die noch nie Anzeichen einer Infektion mit Leishmania spp. gezeigt haben, aber in einem endemischen Gebiet leben oder dorthin reisen, sollte eine Behandlung mit Domperidon geplant werden, wobei die vorübergehende Verbreitung von Leishmaniose-Überträgern (Phlebotomus spp.) in dem geografischen Gebiet, in dem sich der Patient aufhält oder reist, zu berücksichtigen ist. In Gebieten mit hoher Prävalenz oder in Klimazonen mit einer langen Infektionssaison sollte die Behandlung alle vier Monate erfolgen. Im Mittelmeerraum empfiehlt es sich, die Therapie im Juni, Oktober und Februar durchzuführen. In Gebieten mit geringer Prävalenz kann eine Behandlung zu Beginn und eine weitere unmittelbar nach Ende der Infektionssaison ausreichend sein. In jedem Fall muss die Behandlungsstrategie vom behandelnden Tierarzt auf Grundlage der lokalen Inzidenz der Krankheit und des möglichen Vorhandenseins infektiöser Vektoren festgelegt werden.
Behandlung: Bei seropositiven Tieren ohne klinische Symptomatik bzw. mit niedrigen bis mäßig positiven Antikörperspiegeln und leichten klinischen Symptomen ist eine 4-wöchige Behandlungsdauer zur Kontrolle des klinischen Krankheitsverlaufs wirksam. In diesen Fällen sollte die Behandlung unmittelbar nach der Diagnose begonnen werden, um die Selbstlimitierung der Krankheit zu fördern. Eine Besserung der klinischen Symptome wird schrittweise in den Wochen nach Behandlungsende erreicht. Die Behandlung mit dem Tierarzneimittel kann bei Bedarf entsprechend der klinischen und serologischen Nachuntersuchung durch den behandelnden Tierarzt wiederholt werden.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Anwendung bei der Zieltierart: Die Verabreichung dieses Tierarzneimittels führt zu einem vorübergehenden Anstieg des Plasmaprolaktins und kann endokrine Störungen wie Galaktorrhoe auslösen.
Gegenanzeigen:
nicht verwenden
– wenn die Stimulierung der Magenmotilität schädlich sein könnte, beispielsweise im Fall von gastrointestinalen Blutungen, intestinaler Perforation oder mechanischer Obstruktion.
– bei Tieren mit einem Prolaktin sekretierenden Hypophysen Tumor.
– Da Domperidon in der Leber metabolisiert wird, soll es nicht bei Hunden mit eingeschränkter Leberfunktion verabreicht werden.
Wegen der möglichen Überempfindlichkeit gegen Hilfsstoffe in Humanpräparaten sollte beim Hund möglichst immer das Tierarzneimittel Leisgard eingesetzt werden.
ESDA Guidelines zur Behandlung von Dirofilaria immitis
Aktuelles21.07.2025
Die Behandlung einer Herzwurminfektion (Dirofilaria immitis) bei Hunden richtet sich aufgrund unterschiedlicher Pathogenität der Filarien nach den regionalen Gegebenheiten und wird dementsprechend von parasitologischer Fachgesellschaften unterschiedlich empfohlen. Die American Heartworm Society (AHS) sieht das Protokoll mit dem Arsenpräparat Melarsomin in Kombination mit makrozyklischen Laktonen und Doxycyclin als Goldstandard an. Die European Society of Dirofilariosis and Angiostrongylosis (ESDA) empfiehlt daneben auch die Slow-Kill-Methode, insbesondere in Regionen mit weniger aggressiven D. immitis-Stämmen (ESDA Guidelines). Dabei werden makrozyklische Laktone mit Doxycyclin kombiniert, um die Wolbachia-Endosymbionten der Würmer zu eliminieren und so deren Reproduktion und Überleben zu unterbinden. Der Vorteil dieser Methode liegt im langsameren Absterben der Adultwürmer, wodurch das Risiko thromboembolischer Komplikationen sinkt. Zudem ist sie gut verträglich und eignet sich besonders für Hunde mit moderatem Befall. Allerdings ist die Slow-Kill-Methode nicht für schwere Fälle mit ausgeprägten Herz- oder Lungenschäden geeignet und erfordert eine längere Behandlungsdauer.
Quelle: https://www.esda.vet/guidelines.html