Spenden

So können Sie uns unterstützen :

Die aktiven Mitglieder von Parasitus Ex. e. V. arbeiten ausschließlich ehrenamtlich. Alle Zuwendungen und Spenden kommen allein unserer Arbeit zugute.

Parasitus Ex. e. V. ist als gemeinnützig anerkannt, deshalb können Sie Ihre Spende an uns steuermindernd geltend machen. Bitte vermerken Sie auf Ihrer Überweisung das Stichwort “Spende” sowie Ihre komplette Anschrift. Wir senden Ihnen umgehend eine Spendenbescheinigung zu. Bei Spenden bis zu einer Höhe von 200 Euro genügt der Buchungsbeleg zur Vorlage beim Finanzamt.

Spenden erbitten wir auf das folgende Konto:

Parasitus Ex e.V. VR-Bank Rhein-Sieg eG
BIC: GENODED1RST
IBAN: DE37 3706 9520 0503 1960 18
Schon im Voraus ein herzliches Dankeschön!

Spenden und Bußgeld

Zur Anordnung von Geldauflagen kann ein Richter z.B. in einem Strafverfahren kommen, wenn eine Strafsache wegen geringer Schuld eingestellt wird; diese Einstellung kann gemäß § 153a Strafprozessordnung von der Zahlung einer Geldleistung an eine gemeinnützige Einrichtung abhängig gemacht werden. In der Entscheidung, welcher Einrichtung die Geldsumme zu Gute kommt, ist der Richter völlig frei und unabhängig.

Für diese und viele weitere Aufgaben benötigen wir Ihre Unterstützung! Berücksichtigen Sie Parasitus Ex e.V. bei Ihrer Bußgeldzuweisung!

Denn Ihre Zuweisung hilft uns Helfen – und das Tag für Tag. Selbstverständlich wird Ihre Zuweisung umgehend und korrekt bearbeitet. So wird besonders darauf geachtet, dass für Bußgeldzuweisungen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden. Helfen Sie Parasitus Ex e.V. mit Ihrer Bußgeldzuweisung!

Online shoppen und gleichzeitig Gutes tun!

GANZ OHNE MEHRKOSTEN!

 

Erbschaft & Spenden

Sie engagieren sich selbst seit Jahren im nationalen oder internationalen Tierschutz? Sie oder eine Person aus Ihrem Umfeld hatten bereits selbst einmal ein Tier aus dem Auslandstierschutz und wurden bei der Diagnostik und Therapie der Mittelmeererkrankungen von unserem Verein PARASITUS EX umfangreich und kostenfrei unterstützt? Sie finden unsere Arbeit einfach rundherum unterstützenswert?

Sie können unsere Arbeit mit Ihrem Nachlass fördern und uns mit Ihrer testamentarischen Zuwendung helfen, auch weiterhin die Vielzahl unserer Aktivitäten zu finanzieren. Sie können festlegen, welche Projekte oder Aufgaben von uns unterstützt werden sollen.

Wir und unsere Rechtsberatung stehen Ihnen für weitere Informationen zum Thema Testamentsgestaltung jederzeit zur Verfügung, damit Sie Ihren letzten Willen rechtsgültig formulieren können. Unser Verein besitzt die Gemeinnützigkeit und somit entfallen Erbschafts- und Schenkungssteuer. Nur so ist gesichert, dass Ihr Vermögen zu 100 % dem von Ihnen gewünschten Zweck zu Gute kommt. Mit Ihrem Testament hat unsere Arbeit Zukunft und Sie können auch nach Ihrem Tode einen sinnvollen Beitrag leisten.

-Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit-